Verkehrsregeln für Fußgänger

Verkehrsverstöße durch Fußgänger

Bei Verkehrsverstößen denken Sie vielleicht zuerst an Autofahrer. Doch auch Fußgänger unterliegen grundsätzlichen Verhaltensregeln, die sie befolgen müssen.

Innerhalb geschlossener Ortschaften laufen Fußgänger bei fehlendem Gehweg auf der linken oder rechten Straßenseite.

laufen Fußgänger bei fehlendem Gehweg auf der Außerhalb geschlossener Ortschaften darf nur der linke Fahrbahnrand genutzt werden.

darf nur der genutzt werden. Bei schlechter Sicht oder bei Dunkelheit sind mehrere Fußgänger verpflichtet, einzeln und hintereinander zu gehen .

. Wer eine Straße überqueren möchte, muss das als Fußgänger auf kürzestem Weg und zügig tun. Sind ein Zebrastreifen oder eine Ampel in der Nähe, müssen Sie diese vorrangig nutzen.

Nach § 26 StVO müssen Autofahrer anhalten, wenn Sie als Fußgänger erkennbar den Zebrastreifen zum Überqueren nutzen möchten, wobei die “objektive Erkennbarkeit” maßgeblich ist. Sie müssen den Autofahrer also nicht durch Blicke oder Handzeichen aufmerksam machen. Es reicht aus, wenn Sie zügig auf den Überweg zugehen.

Hinweis: Fußgänger können rechtlich belangt werden Verkehrsverstöße durch Fußgänger können rechtliche Folgen nach sich ziehen, wenn Sie zum Beispiel in betrunkenem Zustand gefährdend in den Straßenverkehr eingreifen. Rechtsgrundlage ist § 13 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung), auch wenn für Fußgänger keine Promille-Grenzen gelten.

Verhaltensregeln für Fußgänger

Es gibt bestimmte Verhaltensregeln, die die meisten Fußgänger nicht kennen, die jedoch eingehalten werden müssen. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie als Fußgänger eine Straße nicht quer passieren dürfen? Tatsächlich müssen Sie eine Straße auf dem kürzesten Weg zügig überschreiten. Vorab müssen Sie sich durch einen Blick zuerst nach rechts und dann nach links vergewissern, dass kein Fahrzeug naht.

Vorrang haben Sie als Fußgänger beim Überqueren eines Zebrastreifens. Doch wie ist die Verkehrssituation, wenn die Fußgängerampel nicht in Betrieb ist oder lediglich gelb blinkt? Nur wenn der Überweg durch einen Zebrastreifen gekennzeichnet ist, haben Sie als Fußgänger Vorrang. Ansonsten gelten die Regeln zum Überqueren der Straße, sodass Sie den fließenden Verkehr beachten müssen.

Die Grundregel für Fußgänger ist in § 25 StVO (Straßenverkehrsordnung) gesetzlich normiert, wonach Fußgänger Gehwege nutzen müssen. Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Gehwege beziehungsweise Seitenstreifen vorhanden sind. In Ausnahmefällen darf der Gehweg auch verlassen werden, zum Beispiel wenn Fußgänger sperrige Gegenstände mit sich führen, für die der Gehweg zu schmal ist. Fehlen Gehweg oder Seitenstreifen, bleibt nur die Fahrbahn, und auch hier gibt es feste Regeln.

Tipp: Verhalten bei Schieben von Fahrrad Verkehrsverstöße durch Fahrradfahrer liegen nur vor, während das Fahrrad tatsächlich gefahren wird. Wer als Fahrradfahrer sein Fahrrad schiebt, gilt nach der StVO als Fußgänger. Den Gehweg nutzen dürfen Sie nur so lange, wie Sie keine Behinderung für die übrigen Fußgänger sind. Ansonsten müssen Sie den Gehweg verlassen und zwingend den rechten Fahrbahnrand nutzen.

Auch Inline-Skater gelten als Fußgänger und müssen den Gehweg nutzen, wobei Sie verpflichtet sind, Ihre Geschwindigkeit an die der Fußgänger anzupassen. Straßen und Radwege dürfen nur ausnahmsweise bei besonderen Veranstaltungen von Inlinern befahren werden.

Die häufigsten Unfallursachen durch Fußgänger

Auch gegenüber Fußgängern können bei Missachten der Verkehrsregeln Bußgelder verhängt werden, wobei der Regelsatz bei 5 EUR beginnt. Auch als Fußgänger können Sie bei erheblichen Verstößen Punkte in Flensburg sammeln und eine Strafe von 60 EUR bekommen, sogar wenn Sie noch keinen oder keinen Führerschein besitzen. Möglich ist das ab dem 12. Lebensjahr.

Haben Sie einen oder mehrere Punkte auf Ihrem Punktekonto, kann die Führerscheinstelle Ihren Antrag auf Fahrerlaubnis ablehnen. Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die die Führerscheinstelle je nach Einzelfall entscheidet.

Doch was sind die häufigsten Verkehrsverstöße durch Fußgänger, die ein Bußgeld nach sich ziehen? Kommt es zu einem Unfall zwischen Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern, sind Fußgänger meistens nicht die Verursacher. Lediglich 3,7 % aller Verfehlungen, die im Jahr 2017 zu Unfällen mit Personenschaden geführt haben, sind auf das Fehlverhalten von Fußgängern zurückzuführen. Es sind vor allem drei Fehler, die zu diesen Unfällen geführt haben.

An der Spitze steht das Überschreiten der Fahrbahn, ohne dass auf den Fahrzeugverkehr geachtet wird. Gefolgt wird diese Unfallursache durch das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen, um die Fahrbahn zu überqueren. An dritter Stelle der Verkehrsverstöße durch Fußgänger steht das Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Lichtzeichen oder durch Polizeibeamte geregelt wird.

Hinweis: Führerscheinentzug für Fußgänger möglich Grundsätzlich ist es richtig, das Fahrzeug stehen zu lassen, um zu Fuß auf eine Feier zu gehen. Doch selbst dann kann Ihnen ein juristisches Nachspiel drohen, wenn Sie alkoholisiert sind. Sind Sie als Fußgänger verhaltensauffällig und derart angetrunken, dass zumindest Alkoholmissbrauch vorliegt, kann Ihnen der Führerscheinentzug drohen.

Bestehen aufgrund der Gesamtsituation erhebliche Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann auch einem Fußgänger gegenüber eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Bußgelder für Verkehrsverstöße durch Fußgänger

Verstößt ein Fußgänger gegen die genannten Regeln, muss er sich diesbezüglich verantworten. Die Strafen reichen von einem Bußgeldbescheid mit geringen Strafen von 5 EUR bis hin zu hohen Zahlungen und einem Punkt in Flensburg. Aber Achtung: Sie können Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen, bevor sie eine Strafe akzeptieren.

Überholverbot - Wo ist das Überholen verboten?

Riskantes Fahrmanöver: Das Überholen ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt

Im Zweifelsfall lieber nicht überholen. Wer sich an diesen Grundsatz hält, fährt sicherer. Denn Überholen ist ein riskantes Fahrmanöver, bei dem Fehler tödlich enden können. Das sind die Regeln.

Autofahrer schätzen Geschwindigkeiten und Distanzen beim Überholen oft falsch ein. Deshalb kommt es immer wieder zu kritischen Situationen und Unfällen. Das zeigen Zahlen der ADAC Unfallforschung, die mit fast 40 Prozent deutlich häufiger lebensbedrohliche Verletzungen bei Überholunfällen registriert als bei anderen Unfällen. Umso wichtiger, beim Überholen stets Vorsicht walten zu lassen und die geltenden Regeln zu kennen.

Als Überholen bezeichnet man generell den Vorgang, bei dem ein schnelleres Fahrzeug ein verkehrsbedingt wartendes oder langsamer fahrendes Fahrzeug in der gleichen Richtung passiert. Wenn ein Fahrzeug ein (nicht verkehrsbedingt) haltendes oder parkendes Fahrzeug passiert, spricht man hingegen von Vorbeifahren. Die einzelnen Regelungen zum Überholen sind in § 5, zum Vorbeifahren in § 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschrieben.

Überholverbot und Überholen – das gilt generell

Generell wird links überholt – doch es gibt Ausnahmen, bei denen das Rechtsüberholen gestattet ist.

In folgenden Situationen ist das Überholen grundsätzlich verboten:

Wenn Sie während des gesamten Überholvorgangs nicht jede Behinderung des Gegenverkehrs ausschließen können .

Wenn die Verkehrslage unklar ist.

Wenn Verkehrszeichen dies anzeigen.

An einem Fußgängerüberweg .

Wenn ein Bus, ein Schulbus oder eine Straßenbahn mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt .

Bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen.

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken können.

Wenn Sie als Überholender nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende (ohne dabei die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit zu übertreten).

Überholen auf Autobahnen – Besonderheiten

Auf Autobahnen müssen Sie generell links überholen. Nur unter folgenden Voraussetzungen dürfen Sie rechts überholen:

Bei Stau und zäh fließendem Verkehr (maximal 60 km/h) dürfen Sie mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht rechts überholen. Sie dürfen langsamere Fahrzeuge auf dem Beschleunigungsstreifen rechts überholen, um sich vor ihnen einzufädeln – jedoch nur, wenn dies ohne Gefährdung möglich ist.

Alle Details zu den Besonderheiten zum Überholen auf der Autobahn.

Diese Verkehrsregeln gelten auf Autobahnen.

Überholen auf Landstraßen – Besonderheiten

Das Überholen auf Landstraßen ist ein besonders riskantes Fahrmanöver und eine häufige Ursache für schwere Unfälle. Deshalb gilt: Auf Landstraßen dürfen Sie nur dann überholen, wenn Sie während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausschließen können. Sollten Sie sich nicht an diese Vorgabe halten, drohen gravierende Folgen für alle Beteiligten. Grundsätzlich sollte beim Überholen auf Landstraßen Sicherheit immer vor Schnelligkeit gehen.

Überholverbote auf Landstraßen können auch durch Verkehrszeichen angezeigt und aufgehoben werden. An besonders gefährlichen Abschnitten, wie etwa extrem kurvigen Strecken oder direkt vor Kuppen, stehen allerdings in der Regel keine Verkehrszeichen zum Überholverbot. Was auf den ersten Blick merkwürdig scheint, erklärt sich aus der eindeutigen Gefahrenlage: Die Überholstrecke kann nicht überblickt werden. Ein normal geschulter, umsichtiger Fahrer wird hier deshalb nicht überholen, weil er erkennt, dass ein sicheres Überholen unmöglich und deshalb extrem gefährlich für ihn selbst und andere Verkehrsteilnehmer ist.

Bild: © ADAC e.V., Video: © Nicht veröffentlichen

Übrigens: Überholen auf der Landstraße lohnt sich in der Regel nicht, wie ein ADAC Test auf der Bundesstraße 12 gezeigt hat. Die geringe Zeitersparnis wiegt das Risiko des Überholens nicht auf.

Wichtig: Beim Überholen von Zweirädern müssen Sie außerorts generell zwei Meter Mindestabstand einhalten. Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern müssen Sie außerorts generell zwei Meter Mindestabstand einhalten.

Überholen innerorts – Besonderheiten

Das Überholen ist auch innerorts nur dann zulässig, wenn die Verkehrslage klar ist und die Überholstrecke vollständig überblickt werden kann.

Die Dynamik des innerstädtischen Verkehrs schließt diese Voraussetzung in der Regel aus. Es ist schlichtweg nicht vorhersehbar, ob während eines Überholvorgangs nicht etwa unerwartet ein Fahrzeug ausparkt oder aus einer nicht einzusehenden Einmündung oder Grundstücksausfahrt kommt. Die ADAC Experten haben hierzu eine klare Auffassung: In den allermeisten Fällen ist auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung die Verkehrslage innerorts unklar. Auf Überholmanöver sollten Sie hier deshalb verzichten.

Dazu kommt die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit (in der Regel 50 km/h), die ein Überholen innerorts kaum ohne Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ermöglicht.

Dennoch herrscht innerhalb von Ortschaften kein generelles Überholverbot – solange kein Verkehrszeichen dies ausweist.

Grundsätzlich ist zwar auch innerorts links zu überholen, doch bei zwei oder mehr Fahrstreifen in einer Richtung dürfen Sie mit einem Kfz bis zu 3,5 Tonnen rechts überholen. Wenn sich ein Verkehrsteilnehmer zum Linksabbiegen eingeordnet hat, müssen Sie ihn rechts überholen. Dies gilt auch für Straßenbahnen, es sei denn, die Schienen liegen dafür zu weit rechts.

Verboten ist das Überholen an Fußgängerüberwegen.

Stehen Busse, Schulbusse und Straßenbahnen an Haltestellen, dürfen Sie an diesen nur vorsichtig vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, dann dürfen Sie rechts sogar nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Sicherheitsabstand vorbeifahren, sodass die Fahrgäste weder gefährdet

noch behindert werden.

Beim Überholen von Zweirädern müssen Sie innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern müssen Sie innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Verkehrszeichen zum Überholverbot

Verkehrszeichen 295 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 295: Die Fahrstreifenbegrenzung in Form einer durchgezogenen Linie trennt den Gegenverkehr ab. Sie dürfen diese Linie weder be- noch überfahren.

Verkehrszeichen 276 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 276: Es gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art.

Verkehrszeichen 277 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 277: Es gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Davon ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse.

Verkehrszeichen 277.1 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 277.1: Dieses Zeichen zeigt das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen an. Das Überholverbot von Zweirädern soll z. B. an engen Stellen aufgestellt werden.

Verkehrszeichen 280 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 280: Dieses Zeichen zeigt das Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art an.

Verkehrszeichen 281 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 281: Dieses Zeichen zeigt das Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen an.

Verkehrszeichen 282 © ADAC e.V.

Verkehrszeichen 282: Dieses Zeichen zeigt das Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote an.

Zusatzzeichen 1060-33 © ADAC e.V.

Zusatzzeichen 1060-33: Mit diesem Zusatzzeichen gilt das durch Zeichen 277 angeordnete Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 t einschließlich ihrer Anhänger.

Zusatzzeichen 1001-32 © ADAC e.V.

Zusatzzeichen 1001-32: Dieses Zusatzzeichen wird oft im Bereich von Autobahnbaustellen verwendet. Man möchte damit vermeiden, dass ein Pkw mit Anhänger etwa durch Schlingern sogenannte Touchierunfälle auslöst, bzw. dass Busse auf einer zu schmalen linken Spur überholen.

Zusatzzeichen 1060-30 © ADAC e.V.

Zusatzzeichen 1060-30: Dieses Zusatzzeichen gibt die Länge des Überholverbots an – in diesem Fall beträgt sie 800 Meter.

Überholverbot für Lkw

Lkw liefern sich auf der Autobahn ein "Elefantenrennen" ©

Überholen auf der Autobahn: Lkw haben grundsätzlich sehr lange Überholwege. Das ergibt sich aus der Länge der Fahrzeuge und den geringen Geschwindigkeitsunterschieden. Hier gilt: Das überholende Fahrzeug muss mindestens 10 km/h schneller als der Überholte sein, und der Überholvorgang muss innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein. Überholverbote für Lkw werden durch die oben gezeigten Verkehrszeichen geregelt.

Diese Bußgelder gibt es bei Überholverbot (Auswahl)

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Beim Überholen

– Seitenabstand nicht eingehalten 30 € 0

– verspätetes Wiedereinordnen 10 €

– nicht wesentlich schneller gefahren als der zu Überholende 80 € 1

– Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs mit Unfallfolge 100 € 1

– bei unklarer Verkehrslage 100 € 1

– an einem Bahnübergang, ohne dass eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war 150 € 1

Verbotswidriges Rechtsüberholen

– innerorts 30 €

– außerorts 100 € 1

– außerorts mit Gefährdung anderer 120 € 1

– außerorts mit Unfallfolge 145 € 1

Überholverbotszeichen

– Missachtung und unklare Verkehrslage (Zeichen 276/277) 150 € 1

– Missachtung und unklare Verkehrslage mit Unfallfolge (276/277) 300 € 2 1 Monat – Missachtung der Fahrstreifenbegrenzung (295/296) und unklare Verkehrslage 150 € 1

Bußgelder für Verstöße gegen Überholverbote (Auswahl)

So überholen Sie richtig

Überholen Sie ausschließlich links und ordnen Sie sich so schnell wie möglich wieder rechts ein. Beim Überholvorgang sollte Ihre Geschwindigkeit deutlich höher sein als die des zu Überholenden. Sie dürfen die angegebene Höchstgeschwindigkeit während des Überholens nicht überschreiten. Halten Sie sich beim Überholen stets an den vorgeschriebenen Seitenabstand. Eine Behinderung oder Gefährdung des zu Überholenden oder des Gegenverkehrs ist verboten. Achten Sie darauf, den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden, wenn Sie zum Überholen ausscheren. Blicken Sie vorher unbedingt über die Schulter. Vergessen Sie nicht, vor dem Ausscheren zu blinken – dies gilt auch beim Einordnen nach dem Überholen. Grundsätzlich ist das Überholen verboten, wenn Sie keine Sicht auf den Gegenverkehr und die gesamte Überholstrecke haben oder die Verkehrslage unklar ist.

Text: Jörg Peter Urbach, Fachliche Beratung: Stephan Miller, Jürgen Berlitz

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Geschwindigkeit & Verkehrsregeln: Spanien

Promillegrenze

Sie beträgt 0,5. Für Fahranfänger (bis 2 Jahre Fahrpraxis) gelten 0,3, für Minderjährige 0,0 Promille.

Vorfahrtsregelungen am Kreisverkehr

Im Kreisverkehr haben – sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist – diejenigen Fahrzeuge Vorfahrt, die sich im Kreisverkehr befinden. Für zwei- und mehrspurige Kreisverkehre innerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Verhaltensregeln: Fahrbahnmarkierungen sind bindend, müssen beachtet und eingehalten werden. Wer den mehrspurigen Kreisverkehr gleich bei der nächsten Ausfahrt wieder verlassen möchte, d.h. 180 Grad oder weniger im Kreisel verbleiben will, sollte die Außenspur benutzen. Wer mehr als 180 Grad des Kreisverkehrs zurücklegen möchte oder die gesamte Runde zum "Wenden" (Änderung der Fahrtrichtung) nutzen möchte, sollte bereits beim Einfahren die Innenspur wählen oder sofort auf die Innenspur wechseln, damit die anderen Verkehrsteilnehmer beim Einfahren und Abbiegen nicht behindert werden. Erst vor der gewünschten Ausfahrt sollte dann auf die Außenspur gewechselt werden. Wer von der Innenspur auf die Außenspur wechselt, muss den Verkehrsteilnehmern der Außenspur die Vorfahrt gewähren. Die Absicht, die Spur zu wechseln, muss durch Blinken angezeigt werden.

Halten und Parken

Unterbrochene gelben Linie oder Zickzacklinie am Fahrbahnrand: Parkverbot; es darf nur nur kurz zum Ein- und Aussteigen gehalten werden. Gelbe Markierung: Parkverbot, meist mit entsprechender Beschilderung. Weiße Markierungen: Kostenfreie Parkplätze. Blaue Markierung: geührenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkzonen; Zusatzschilder beachten; Parkscheinautomat meist in Sichtweite. Grüne Markierung: Nur für Anwohner. Parken mit Parkschein teilweise zeitlich begrenzt möglich. Halten und Parken auf Radwegen wird als schwerer Verstoß mit hohen Bußgeldern geahndet. Nachts muss beim Parken das Standlicht eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist. Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: FIA-Leitfaden * * Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Radarwarngeräte Verboten ist das Mitführen und das Benutzen von Radarwarngeräten. Dashcam Erlaubt (Dashcam sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein).

Telefonieren

Das Telefonieren am Steuer mit einem Handy ist verboten, wenn Sie das Gerät dazu in die Hand nehmen müssen. Freisprechanlagen sind zulässig, wenn die Kommunikation ohne Kopfhörer erfolgt.

Kindersitze

Minderjährige müssen bis zu einer Körpergröße von 135 cm mit einem Kindersicherungssystem gesichert werden. Kinder müssen immer auf dem Rücksitz befördert werden, es sei denn es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor: Im Kfz sind keine Rücksitze vorhanden. Der Rücksitz ist bereits vollständig von anderen Minderjährigen mit einer Körpergröße von weniger als 135 cm besetzt. Die erforderlichen Kindersicherungssysteme können aus Platzgründen nicht alle auf dem Rücksitz installiert werden.

Warnwestenpflicht

Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen. Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Weitere Mitführpflichten

Für die in Spanien zugelassenen Fahrzeuge (z. B. Mietwagen) müssen zwei Warndreiecke mitgeführt werden. Bei einer Verkehrskontrolle ist der Fahrzeuglenker für das Mitführen des Pflichtinventars verantwortlich.

Kennzeichnung von überstehender Ladung

Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10% und – sofern sie unteilbar ist – bis höchstens 15% ihrer Länge nach hinten hinausragen. Jede über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50 x 50 cm) gekennzeichnet werden. Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Sie sollte zur Vermeidung eines Bußgeldes auch vorhanden sein, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden und zwar so, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes „V“ ergibt. Der Transport von Fahrrädern auf einem am Fahrzeugheck angebrachten Träger ist zulässig.

Winterausrüstung

Winterreifen Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell. Schneeketten Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

Bußgelder - Besonderheiten

50 % Rabatt bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. ab Ahndung vor Ort.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Unfälle müssen der Polizei gemeldet werden. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Abschleppen

Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.

Besondere Verkehrszeichen

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