War früher ein Führerschein ein Leben lang gültig, wurde inzwischen von der EU eine Umtauschpflicht eingeführt. Ob und wann Sie davon betroffen sind, haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt.

Führerschein vor 1999 ausgestellt - Umtauschpflicht nach Geburtsjahr

Die EU hat beschlossen, dass ein Führerschein nur noch 15 Jahre gültig ist. Das betrifft nicht die Fahrerlaubnis, sondern lediglich das Dokument. Da viele Führerscheine schon viel älter sind, ist der Termin zur Umtauschpflicht gestaffelt.

Wurde der Führerschein vor 1999 ausgestellt, richtet sich der Termin zum Umtausch nach Ihrem Geburtsjahr. Je älter Sie sind, umso länger ist das Dokument gültig - unabhängig davon, wann Sie die Fahrprüfung abgelegt haben, Hauptsache vor dem Jahr 1999.

Wurden Sie vor 1953 geboren , müssen Sie Ihren Führerschein erst zum 19.01.2033 umtauschen.

Wer zwischen 1953 und 1958 auf die Welt kam, für den gilt der 19.01.2022 als Stichtag für den Umtausch.

Haben Sie zwischen 1959 und 1964 Geburtstag, müssen Sie Ihren Führerschein zum 19.01.2023 umtauschen.

Als Stichtag gilt der 19.01.2024 für alle, deren Geburtsjahr zwischen 1965 und 1970 liegt.

Für 1971 und später Geborene gilt eine Umtauschpflicht bis zum 19.01.2025 .

Fahrerlaubnis 1999 und später - Tausch nach Ausstellungsdatum

Für alle, deren Führerschein 1999 oder später ausgestellt wurde, richtet sich der Zeitpunkt für die Umtauschpflicht nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins, unabhängig vom Alter.

Wem sein Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19.01.2026 umtauschen.

Wem sein Führerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19.01.2027 umtauschen.

Wem sein Führerschein zwischen 2005 und 2007 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19.01.2028 umtauschen.

Wem sein Führerschein 2008 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19.01.2029 umtauschen.

Wem sein Führerschein 2009 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19.01.2030 umtauschen.

Wem sein Führerschein 2010 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19.01.2031 umtauschen.

Wem sein Führerschein 2011 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19.01.2032 umtauschen.

Wem sein Führerschein zwischen 2012 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19.01.2033 umtauschen.

Später ausgestellte Führerscheine sind generell 15 Jahre gültig.

Neue Fahrerlaubnis beantragen: Kosten und Ort

Um den Führerschein umzutauschen, müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen und den alten Führerschein, den Personalausweis sowie ein biometrisches Passbild mitbringen. Je nach Stadt heißt die Behörde anders, zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde (Essen) oder Landesbetrieb Verkehr (Hamburg).

Für den neuen Führerschein müssen Sie rund 25 Euro Gebühren zahlen. Nach drei bis vier Wochen erhalten Sie den neuen Führerschein zugeschickt.

Videotipp: Führerschein und TÜV bald teurer

Welche Strafe bei einer Kontrolle droht, wenn Sie Ihren Führerschein nicht dabei haben, erfahren Sie im nächsten Artikel.

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