Regeln beim Autofahren: Diese 7 Vorschriften gelten gar nicht

Viele angebliche Regeln sind lediglich Mythen

Über Generationen werden falsche "Vorschriften" weitergegeben

Trotz Widerlegung sollte man die Freiheiten nicht ausnutzen

Vor allem jungen Autofahrer*innen werden viele Regeln aus dem Familienkreis mitgegeben, die nicht wahr sind. Sieben davon stellen wir nun auf den Prüfstand.

Welche 7 "Vorschriften" gelten gar nicht?

1. Das Fahren mit Flip-Flops ist verboten

Autofahren mit Flip-Flops ist nicht verboten. So schreibt dass es vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist, welche Schuhe zum Fahren eines Autos getragen werden müssen. Bei einer Verkehrskontrolle droht also keine Strafe.

2. Man darf sich nicht am Steuer schminken

Viele werden sicherlich auch schonmal am Steuer etwas Puder aufgefrischt oder den Lippenstift nachgelegt haben. Auch dabei muss man sich nicht schuldig fühlen, denn ein kurzes Nachschminken ist am Steuern in Ordnung, solange keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen besteht.

3. Rechts überholen ist verboten

Der Mythos, dass rechts nicht überholt werden darf, hält sich hartnäckig, stimmt so jedoch nicht. Bei zähem Verkehr auf der Autobahn darf durchaus auch rechts überholt werden. Auch in Ortschaften ist das Überholen auf der rechten Seite erlaubt, wenn es für jede Richtung mehrere Fahrtstreifen gibt und die Spuren nicht anders gekennzeichnet sind.

4. Winterreifen müssen von Oktober bis Ostern aufgezogen sein

Viele Menschen glauben, dass es eine Pflicht sei, von O bis O mit Winterreifen zu fahren. Doch diese Regelung bezieht sich nur auf bestimmte Situationen, nicht auf die Jahreszeit an sich. An einem trockenen und sonnigen Tag im Dezember kann man auch mit Sommerreifen fahren. Ob das sinnvoll ist, ist dennoch fraglich - bei einem Unfall das für dich zu erheblichen Problemen führen.

5. Wer auffährt, hat schuld

Auch dieser Mythos stimmt so nicht, denn Vorausfahrende können auch die volle oder zumindest eine Teilschuld haben. Das gilt insbesondere, wenn der Auffahrunfall, durch den Vorausfahrenden provoziert wurde, zum Beispiel durch eine unnötig scharfe Bremsung.

6. Die Lichthupe auf der Autobahn einzusetzen ist illegal

Die Lichthupe darf auf der Autobahn genutzt werden, wenn jemand auf der linken Spur zu langsam fährt. Geschieht das nicht durchgehend, dann kann dadurch signalisiert werden, dass man überholen möchte.

7. Die Polizei muss nach einem Unfall gerufen werden

Bei kleineren Unfällen ist es häufig nicht nötig, die Polizei zu rufen. Wichtig ist, eine Unfallmeldung an die Versicherung zu schicken, inklusive Fotos der Unfallstelle und Schäden. Anschließend gilt es, die Straße zu räumen.

Umgang mit den Regeln

Alle sieben Punkte sind Mythen, die so nicht stimmen. Allerdings sollte trotzdem immer vorausschauend und zurückhaltend gefahren werden, weshalb die Aussagen zu relativieren sind. So kann bei einem Unfall eine Teilschuld nachgewiesen werden, wenn das Tragen von Flip-Flops zu diesem geführt hat. Ebenso ist es beim Überholen auf der rechten Seite: Es ist möglich, jedoch nur wenn das Tempo auf beiden Spuren ähnlich ist.

Und auch die Winterreifen sollte man trotzdem von Oktober bis Ostern aufziehen lassen, schließlich kann es immer schnell zu Schneefällen oder Eis kommen. Wird man dann mit Sommerreifen erwischt, bekommt man in jedem Fall Probleme. Und auch bei Auffahrunfällen gilt: Es sollte immer genügend Sicherheitsabstand gehalten werden, denn Drängeln kann sogar als Nötigung gewertet werden.

Auch wenn nicht alle Regeln rechtlich verfasst sind, solltest du es dennoch nicht auf die Spitze treiben, denn viele davon haben ihren Sinn.

Sonderzone Spielstraße: Regeln für Kinder und Erwachsene

Zum Verkehrsschild 3.251, das den Anfang einer Spielstraße markiert, listet die StVO insgesamt fünf Regeln auf:

Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Diese Vorgaben lassen zunächst einige Fragen offen:

Was genau heißt „Schrittgeschwindigkeit“?

Welche „Fahrzeuge“ schließt die StVO mit ein?

Wer hat in einer Spielstraße Vorfahrt?

Die Erläuterungen zu den Verkehrsregeln am Ende einer Spielstraße fallen ähnlich allgemein aus. Der entsprechende Abschnitt in Anlage 3 verweist lediglich auf § 10 StVO. Dieser Paragraph besagt wiederum:

Wer aus […] einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße […] einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Auch hier stellt sich die Frage: Wie können Autofahrer eine „Gefährdung“ konkret vermeiden? Im Folgenden bringen wir Licht ins Dunkel und erklären, wie sich die Vorschriften für verkehrsberuhigte Bereiche praktisch umsetzen lassen.

Autofahrer: Sonderregel für Militär auf der Straße sollte man unbedingt kennen

Autofahrer: Sonderregel für Militär auf der Straße sollte man unbedingt kennen

Von: Malin Schneider-Pluppins

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Bei der Begegnung mit einer Militär-Kolonne ist für Autofahrer erhöhte Vorsicht geboten.

Dortmund – In der Ukraine ist Krieg. Und auch in Deutschland befindet sich die Bundeswehr in erhöhter Bereitschaft. Aktuell bedeutet das: Es sind mehr Militärfahrzeuge auf den Straßen unterwegs. Wie RUHR24* berichtet, sollten Autofahrer bei der Begegnung mit einem Konvoi besonders achtsam sein – und wissen, welche Regeln gelten.

Bundeswehr Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland Gründung 12. November 1955 Oberbefehlshaber Bundesminister der Verteidigung, Bundeskanzler (im Verteidigungsfall)

Militär auf der Straße: Autofahrer müssen sich an besondere Regeln halten

Auch Deutschland bekommt die Auswirkungen des Kriegs* bereits zu spüren. Wie die DPA berichtet, erhöhte die Bundeswehr nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine ihre Bereitschaft im Rahmen nationaler Alarmmaßnahmen. Für Autofahrer in Deutschland und NRW* bedeutet das, dass sie in den nächsten Tagen häufiger Militärtransporten und Kolonnen der Bundeswehr begegnen könnten.

Gepanzerte Fahrzeuge oder Schwertransporte, oft sind es mehrere Fahrzeuge, die im Verband auf den Straßen unterwegs sind: Treffen Auto- oder Motorradfahrer im Straßenverkehr auf eine Kolonne des Militärs, sollte diese besonders vorsichtig sein – denn es gelten besondere Regeln (alle Entwicklungen zum Krieg in der Ukraine im News-Ticker* auf RUHR24).

Bis zu 130 Tonnen können Schwertransporte der Bundeswehr wiegen, erklärt das Magazin Auto Motor Sport. Deutlich mehr, als Schwerlasttransporte auf die Waage bringen, die üblicherweise über unsere Straßen rollen. Dementsprechend benötigen sie deutlich mehr Platz als normale Autos oder Lkw. Manchmal nutzen sie alle verfügbaren Fahrspuren.

Auto fahren, wenn Militär auf der Straße ist: besondere Vorsicht bei Panzern

Hinzu kommen gepanzerte Fahrzeuge, die, aufgrund ihrer Panzerung, über eine deutlich eingeschränkte Rundumsicht verfügen. Auto Motor Sport warnt außerdem, dass gerade bei der Begegnung mit Panzern höchste Vorsicht geboten ist, da der Bremsweg der schweren Fahrzeuge deutlich länger ist, als bei einem Auto.

Bedacht werden sollte zudem, dass die Kettenfahrzeuge beim Abbiegen stark ausschwenken. Kommt Autofahrern ein solches Fahrzeug entgegen, sollte man eigenes Fehlverhalten also tunlichst vermeiden, bei Bedarf Platz machen und rechts ran fahren.

Militärfahrzeuge bewegen sich häufig im Konvoi. Zu erkennen ist der an der blauen Flagge auf der Fahrerseite, welche alle beteiligten Fahrzeuge, bis auf das letzte Fahrzeug im Verband, tragen. Das Schlusslicht fährt laut DPA mit einer grünen Fahne. Zusätzlich können gelbe Blinklichter oder Blaulicht eingeschaltet sein. Auch Warntafeln an den Fahrzeugen können angebracht sein.

Militär-Konvoi: Alle Fahrzeuge gelten als ein einzelnes Fahrzeug

Fahrzeuge, die im Verband fahren, gelten im Verkehr wie ein einzelnes, großes Fahrzeug. Heißt: Fährt das erste Fahrzeug bei Grün über eine Ampel, darf auch das letzte Fahrzeug noch über die Ampel fahren, selbst wenn diese dann bereits rot zeigt. Andere Verkehrsteilnehmer müssen das in jedem Fall beachten und gegebenenfalls warten – selbst, wenn die eigene Ampel bereits auf Grün umgesprungen ist.

Eine Panzerhaubitze wird auf einem Schwerlast-Lkw transportiert. Der Krieg in der Ukraine führt auch in NRW dazu, dass mehr Militär auf den Straßen unterwegs ist. © Philipp Schulze

Wer eine Kolonne überholen möchte, muss diese ebenfalls wie ein einziges Fahrzeug behandeln: Die Kolonne darf also „in einem Rutsch“ überholt werden. Es ist allerdings verboten, sich zwischen die einzelnen Fahrzeuge der Kolonne zu quetschen. Gleiches gilt auch an Kreuzungen, Kreisverkehren oder an Autobahnauffahrten, so die Bundeswehr in einer Mitteilung.

Sicher geht das meistens nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen mit Überholspur. Autofahrer sollten vor einem Überholmanöver zudem bedenken, dass Militärfahrzeuge häufig breiter sind, als normale Autos. Zum Überholen stehen anderen Verkehrsteilnehmern also nicht immer die volle Fahrbahnbreite zur Verfügung.

Im Zweifelsfalls sollten sich Autofahrer besser in Geduld üben und hinter dem Konvoi bleiben – auch wenn sich diese häufig deutlich langsamer vorwärtsbewegen, als der restliche Verkehr. *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.

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