Beim Auto-Notruf eCall sollen die Fahrzeugbesitzer selbst den Dienstleister wählen können.

Das Europäischen Parlament verabschiedet demnächst die eCall-Typgenehmigungs-Verordnung. Die EU-Kommission bekommt damit das das Mandat, ein Gesetz vorzubereiten, das eine standardisierte, sichere und vor allem auch diskriminierungsfrei zugängliche Schnittstelle für den Austausch von Fahrzeugdaten schafft, wie der ADAC betont.

Denn das Notrufsystem eCall soll den Auto-Besitzern die Freiheit lassen, welches eCall-System sie verwenden wollen. Der freie Wettbewerb im automobilen Aftersales-Markt soll damit geschützt werden.

eCall: Darum geht es

Ab April 2018 müssen alle neuen typzugelassenen Pkw-Modelle europaweit mit einem automatischen Notrufsystem, dem sogenannten 112 eCall, ausgerüstet sein. eCall (kurz für „emergency call“) steht für ein satellitengestütztes, vorzugsweise fest im Fahrzeug installiertes Notrufsystem, das nach einem schweren Verkehrsunfall gewährleisten soll, dass Verletzte schnell gefunden und geborgen werden können.

Dazu wird nach einem schweren Verkehrsunfall vom bordeigenen eCall-System automatisch ein Notruf an die europaweite Notrufnummer 112 ausgelöst und zusammen mit dem Anruf die genaue Position des betroffenen Fahrzeugs sowie weitere Angaben an die Rettungsleitstelle übertragen. Ebenso wird eine manuelle Auslösung per SOS-Taste möglich sein.

Diese offene Schnittstelle soll es den Autofahrern ermöglichen, selbst zu entscheiden, welchen Dienstleister sie bei der Nutzung von vernetzten Diensten bevorzugen. Über diese Schnittstelle soll ein unabhängiger Marktteilnehmer – gleichberechtigt wie der jeweilige Fahrzeughersteller – seine Leistungen dem Verbraucher anbieten können, wie der ADAC betont. Dadurch würden laut ADAC die Wahlfreiheit des Verbrauchers und der Wettbewerb im automobilen Aftersales-Markt gesichert.

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