Kaufprämie für E-Bikes: Trethilfe vom Bundesrat

Ein sogenanntes Dienstwagenprivileg für Fahrräder gibt es bereits seit einigen Jahren, nun wünschte sich der Bundesrat auch "zusätzliche steuerliche Anreize für Unternehmen und Belegschaft, die ( ) den Anteil der betrieblich bzw. beruflich auf Zweirädern mit Elektrounterstützung und Elektroantrieb zurückgelegten Wegstrecken deutlich erhöhen." Das Ganze sei schließlich "im Interesse von Klimaschutz, Luftreinhaltung und nachhaltiger Mobilität."

Klingt schlüssig - ist so viel Lob aber tatsächlich gerechtfertigt?

Ein Pedelec braucht nicht viel Strom - ein normales Rad gar keinen

"2017 wird ein spannendes E-Bike-Jahr", lautet die freudige Prognose der Eurobike-Veranstalter. Doch der Blick auf die Neuheiten und Trends der Messe zeigt auch: Technisierung, Spezifizierung und Anwendungszwecke werden immer breiter aufgefächert. Das führt mittlerweile zur Frage, ob jedes E-Bike so umweltpolitisch korrekt daherkommt, wie es seit Jahren erzählt wird.

Ein unter normalen Bedingungen gefahrenes Elektrofahrrad ist kein Stromfresser, auf hundert Kilometern, so lautet eine Faustregel, wird in etwa gleich viel Energie wie für eine Waschmaschinenladung verbraucht. Da aber aus den wenigsten Steckdosen hundertprozentig reiner Ökostrom fließt, ist dieser Aspekt nicht zu vernachlässigen. Vor allem dann nicht, wenn es sich um ein Transportrad handelt, bei dem sich der Akku wegen der höheren Belastung schneller entlädt. Doch gerade das motorgestützte Lastenrad oder Cargo-Bike hat das Zeug zum Emissionsvermeider.

Ganz anders sieht die Sache allerdings bei E-Mountainbikes aus.

Mit der "Sex Machine" in die Berge

Kein anderes Segment im Fahrradmarkt sei derzeit so dynamisch, heißt es bei Branchenexperten. "Wir schätzen, dass der Markt an E-Bikes unter den Mountainbikes schon bei zehn bis 15 Prozent liegt", sagt ein ZIV-Sprecher.

Unfall mit E-Bike – 5 wichtige Infos für Sie

E-Bike-Fahrer sind häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt als normale Radfahrer, da sie auf den Straßen oft schneller unterwegs sind. Wir geben Ihnen in unserem Ratgeber 5 wichtige Infos, damit Sie wissen, was Sie bei einem Unfall mit E-Bike beachten müssen.

In Kürze Unter die Kraftfahrzeuge fallen des E-Bike und das S-Pedelec. Als Fahrrad geht das Pedelec durch.

E-Bike und S-Pedelec benötigen daher eine eigene Haftpflichtversicherung. Das Pedelec jedoch nicht.

Geraten Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall, muss der Verursacher Ihnen den entstandenen Schaden ersetzen.

Ansprüche sind dann u.a. der Sachschaden am E-Bike, an der Kleidung oder am Helm. Dazu kommen weitere Schadenspositionen.

E-Bike, Pedelec, Elektrofahrrad… welche Unterschiede gibt es?

Ein Elektrofahrrad ist ein Fahrrad, wenn es zum einen eine Leistung von 600 Watt nicht übersteigt und zudem eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h besitzt. Als Kraftfahrzeug gilt ein Elektrofahrrad, welche diese Kriterien übersteigt und z.B. die Motorunterstützung bei Erreichen von 25 km/h nicht abgebrochen wird.

Vorsicht: Für „schnelle Elektrofahrräder“ müssen alle geltenden Bestimmungen eingehalten werden, die auch für Kraftfahrzeuge gelten. Mit diesen E-Bikes dürfen die Radwege nicht mehr benutzt werden. Es muss auf der regulären Fahrbahn gefahren werden.

Was ist eigentlich ein E-Bike und wie unterscheidet es sich von einem Pedelec oder S-Pedelec?

E-Bike wird umgangssprachlich häufig als Oberbegriff für alle Elektroräder verwendet. Das ist aber nicht ganz richtig. Ein E-Bike ist ein Elektrofahrrad, das auch dann fährt, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Abhängig von der Watt-Zahl und der Maximalgeschwindigkeit gelten sie entweder als „Fahrrad“ oder als „Kraftfahrzeug“. Achten Sie daher unbedingt auf die Bestimmungen, die für die „schnellen Elektrofahrräder“ gelten – wie z.B. die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ein Pedelec ist ein „Pedal Electric Cycle“, mit welchem eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht werden kann. Schneller kann man nur fahren, wenn man kräftig in die Pedale tritt. Das Pedelec ist ein Fahrrad.

Das S-Pedelec ist ein schnelles Pedelec und fällt unter die Kleinkrafträder. Durch die Motorunterstützung beim Treten kann eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreicht werden. Ein Mofa-Führerschein ist zum Fahren vorgeschrieben – genauso wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Gibt es einen Haftungsunterschied zwischen einem E-Bike und einem normalen Fahrrad?

Einen Haftungsunterschied gibt es grundsätzlich nicht, denn das E-Bike hat von sich aus theoretisch keine erhöhte Unfallgefahr. Anders als Motorräder, Motoroller und Autos wird dem E-Bike keine Betriebsgefahr zugerechnet. Autos tragen bei einem Unfall mit einem E-Bike-Fahrer, der nicht grob fahrlässig gehandelt hat, eine Teilschuld, da das Autofahren an sich regelmäßig als gefährlich zu werten ist.

Bei einem Unfall eines E-Bike-Fahrers mit einem normalen Fahrrad wird im Einzelfall geprüft, wer den Unfall verursacht hat.

Benötige ich eine Versicherung für E-Bikes?

Für ein E-Bike und ein S-Pedelec reicht eine private Haftpflichtversicherung nicht aus. Für diese Elektrofahrradtypen müssen Sie unbedingt eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine klassische Rollerversicherung. Bei einem Pedelec braucht es das nicht.

Unser Tipp Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Ihr Pedelec mit einschließt. Falls nicht, empfehlen wir Ihnen zum Abschluss einer gesonderten Haftpflichtversicherung, die Sie schützt, wenn Sie jemand anderen schädigen.

Unfall mit E-Bike

Geraten Sie unverschuldet mit Ihrem E-Bike in einen Verkehrsunfall, kann ihr Unfallgegner dafür haftbar gemacht werden und seine Haftpflichtversicherung muss Ihnen den Schaden ersetzen. Ein E-Bike-Unfall darf wie jeder andere Kfz-Unfall nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Auch hier kann es sich im sehr hohe Schadenssummen handeln. Dabei geht es viel weniger um den reinen Fahrzeugwert. Denn leider sind unfallbetroffene E-Biker oft auch verletzt und es geht regelmäßig um erhebliche Heilbehandlungskosten, Verdienstausfälle und Schmerzensgeldansprüche. Als Spezialisten verfügen wir über das hier benötigte Knowhow und helfen Ihnen damit kompetent Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wichtig Hat Ihr Unfallgegner weder eine Haftpflichtversicherung noch genügend Geld, um den Schaden zu begleichen, kommt es darauf an, ob Ihre eigene Versicherung solche Forderungsausfälle auch abdeckt. Prüfen Sie daher, ob Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung solche Situationen absichert und bessern Sie gegebenenfalls nach.

Ansprüche nach Unfall mit E-Bike

Nach einem Verkehrsunfall mit einem E-Bike muss der Schädiger grundsätzlich – wie auch bei einem Autounfall ohne E-Bike – den Zustand wiederherstellen, der vor dem Unfall bestand. Wir prüfen kostenfrei Ihre Schadensersatzansprüche für Sie. Neben dem Sachschaden am E-Bike können auch Schäden am Helm und der Kleidung bestehen. Auch diese Positionen werden durch faire-Regulierung für Sie geltend gemacht.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Der erste Schritt zur Erstattung Ihres Schadensersatzanspruches ist die saubere Schadensmeldung mit uns. Gehen Sie auf Nummer sicher und klären Sie daher kurz sämtliche Erstattungsmöglichkeiten mit dem Service von faire-Regulierung.de in wenigen Schritten ab:

Sie geraten unverschuldet in einen Verkehrsunfall und wollen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 – 30 111 60 oder noch schneller online.

Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort.

Ein von Versicherungen unabhängiger Experte aus unserem Netzwerk meldet sich direkt bei Ihnen und bespricht individuell das weitere Vorgehen.

Die lizenzierten Spezialisten aus dem faire-Regulierung Netzwerk erledigen die anfallenden Aufgaben und kümmern sich um Ihre Schadensersatzansprüche, kompetent, bewährt und ohne Risiko für Sie.

Die wichtigsten Gründe für den Kauf eines E-Bikes

Die wichtigsten Gründe für den Kauf eines E-Bikes

Warum fährt man Fahrrad? Um endlich mal wieder etwas mehr an die frische Luft zu kommen? Um fitter zu werden? Oder um die Umwelt zu entlasten? Für viele Menschen ist es ein Mix aus mehreren Faktoren, für manche steht einer davon im Vordergrund.

Und wie verhält es sich diesbezüglich mit E-Bikes? Auch dafür gelten die hier angeführten Gründe, und vielleicht noch einige mehr. Genau damit wollen wir uns im Folgenden beschäftigen.

Das E-Bike als Freizeitvergnügen und Spaßmobil

Fahrradfahren ist - neben Schwimmen - die mit Abstand beliebteste Freizeitsportart in Deutschland. Doch heute möchten viele Menschen mehr. Sie möchten größere Touren fahren können, schneller an ihr Ziel kommen und vieles mehr. Dinge, die mit einem herkömmlichen Fahrrad kaum noch möglich sind.

Kein Wunder also, dass folgende Gründe für den Kauf eines E-Bikes anstatt eines herkömmlichen Fahrrads im Freizeitbereich sprechen:

• Weniger Anstrengung: Mit einem E-Bike wird es auch für ältere Menschen und solche mit körperlichen Beeinträchtigungen möglich, viel mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Eine echte Bereicherung für´s Leben!

• Schnelleres Vorwärtskommen: Manchmal soll das anvisierte Ziel einfach schneller erreicht werden. Mit dem E-Bike ist das kein Problem - die erreichbaren Durchschnittsgeschwindigkeiten sind wesentlich höher als mit einem normalen Fahrrad.

• Mehr Spaß: Vielen Menschen macht das Fahrradfahren mit dem E-Bike einfach mehr Spaß. Es ist aufregender, rasanter und einfach moderner als mit dem altbekannten Fahrrad.

• Größerer Aktionsradius: Lange Touren können mit einem normalen Fahrrad sehr an der Kondition zehren. Nicht jeder kann und möchte das. Mit dem E-Bike sind Sie freier und können auch größere Touren in Angriff nehmen.

Diese und viele weitere Gründe machen deutlich, warum das E-Bike als Spaßgerät für die Freizeit in den letzten Jahren so viele Anhänger gewonnen hat. Aber es geht auch anders, wie der folgende Abschnitt zeigt.

Das E-Bike als reguläres Verkehrsmitteln

Über die Nutzung als Freizeit- und Spaßvehikel hinaus kann das E-Bike auch als „echtes“ Verkehrsmittel dienen. Insbesondere im urbanen Bereich ist das E-Bike ein nahezu ideales Verkehrsmittel. Inwieweit dieses allerdings im Individualfall infrage kommt, hängt insbesondere davon ab, welche Form des E-Bikes gewählt wird und welche rechtliche Einstufung damit zusammenhängt. Nachfolgend eine Einführung in das Thema.

Elektrofahrrad, Pedelec, E-Bike - was ist was?

Auf den ersten Blick könnte man zu dem Entschluss kommen, dass diese innovativen Fortbewegungsmittel sich ausschließlich durch den Namen unterscheiden. Das ist allerdings keineswegs so.

Während sich der Begriff Elektrofahrrad von selbst erklärt, handelt es sich bei der Bezeichnung Pedelec um eine Abkürzung, die ausgesprochen „Pedal Electric Cycle“ bedeutet und für jemanden, der sich erstmalig damit beschäftigt, keinen Unterschied zum klassischen Elektrofahrrad aufzeigt.

Sind diese Begrifflichkeiten ein Garant für die Abgrenzung?

Bei der Neuanschaffung ist es nicht immer leicht, ein Pedelec von einem Elektrofahrrad (auch E-Bike genannt) zu unterscheiden. Einige Anbieter bieten Elektrofahrräder und Pedelecs in einem Sortiment an. Unter den Produkten der Pedelecs sind oftmals auch leistungsstärkere Modelle zu entdecken, die schon die Voraussetzungen eines Elektrofahrrads erfüllen. Bevor man sich also entscheidet, ein Fahrrad mit zusätzlichem Elektroantrieb zu kaufen, ist es ratsam, die technischen Daten genau zu studieren, den eigenen Bedarf zu analysieren und vor allem auszuloten, ob für das gewünschte Fahrzeug nun Fahrerlaubnis und Versicherung notwendig sind oder nicht.

Wer mit einem zulassungspflichtigen E-Bike von der Polizei in einer Kontrolle ohne die erforderliche Versicherung oder/und ohne eine gültige Fahrerlaubnis erwischt wird, der hat den Bereich der Kavaliersdelikte verlassen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Pflichtversicherungsgesetz haben nicht nur empfindliche Geldbußen für Verkehrssünder im Katalog parat, der Führerschein ist in einigen Fällen ebenfalls in Gefahr. Noch schlimmer könnte es für einen Halter oder Fahrer ausgehen, wenn es zu einem Unfall mit einem Fremdschaden kommt.

Video: 10 Gründe für den Kauf eines E Bikes (Rainer Wahlen)

Wo liegen die Unterschiede zwischen Pedelec und Elektrofahrrad?

Sowohl am Pedelec als auch beim Elektrofahrrad gibt es einen elektrisch betriebenen Motor. Dieser ermöglicht es dem Nutzer, mit reduzierter Muskelkraft oder ganz ohne Anstrengung mit diesem Fahrgerät von A nach B zu gelangen. Das Pedelec ist mit einem elektrischen Zusatzantrieb ausgestattet, der vor allem als Hilfsmittel oder als Ergänzung vorgesehen ist. Dieser Motor unterstützt den Radfahrer lediglich. Bis zu einem Tempo von sechs Kilometer pro Stunde ist der Motor auf Wunsch auch ohne das Treten der Pedale wirksam. Dieses Merkmal bezeichnet man als Anfahrhilfe. Ist eine Geschwindigkeit von sechs km/h erreicht, darf der Zusatzmotor des Pedelecs ohne den Einsatz der Pedale keine Leistung mehr zur Verfügung stellen. Tritt man allerdings wieder selbstständig, unterstützt der E-Motor den Radler bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Höhere Geschwindigkeiten erreicht ein Pedelec ausschließlich mit Muskelkraft. Im Gegensatz zum Elektrofahrrad fährt das Pedelec ohne Muskelanstrengung nicht schneller als 6 km/h.

Sollte dies jedoch der Fall sein, wird aus dem Pedelec automatisch ein Elektrofahrrad. Ab einem Tempo von mehr als 25 km/h wird ein Elektrofahrrad dann zwangsläufig zulassungs- und versicherungspflichtig. Zudem ist es nicht erlaubt, dieses Verkehrsmittel, das unter den Sammelbegriff Kraftfahrzeuge fällt, ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Gleichermaßen hat die Nutzung eines Elektrofahrrads zur Folge, dass nicht mehr alle Wege, die für Fahrradfahrer vorgesehen sind, uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Rein rechtlich lässt sich das Elektrofahrrad mit einem Motor, der es vermag eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h zu überschreiten mit einem Mofa vergleichen.

Für das Fahren eines Elektrofahrrads, das ohne Investition von Muskelkraft schneller als 25 km/h ist, ist also eine Fahrerlaubnis notwendig. Diese Fahrerlaubnis lässt sich bei nahezu allen Fahrschulen in Form der Mofaprüfbescheinigung erwerben. Vorausgesetzt, man besteht die theoretische und die praktische Prüfung, kann dieser Schein ab einem Alter von 15 Jahren gemacht werden.

Es ist also immens wichtig, die genauen Unterschiede zwischen den einzelnen Typen zu kennen, wenn das eigene Elektrofahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel genutzt werden soll.

Weiter Gründe für die Anschaffung eines E-Bikes

Neben den beiden bereits beschriebenen Hauptgründen - Freizeitvergnügen und alternatives Verkehrsmittel - gibt es weitere Gründe, ein E-Bike anzuschaffen.

Diese könnten zum Beispiel sein:

• Aktive Entlastung der Umwelt, insbesondere Förderung der Luftqualität

• Einsparung von wertvollen fossilen Rohstoffen

• Günstiger von A nach B kommen als mit dem Auto

• Weniger Stress durch Parkplatzsuche in Großstädten

• und vieles mehr …

Fazit: Die Erfolgswelle der E-Bikes ist nicht mehr aufzuhalten!

Mit diesem Artikel haben wir Ihnen die meisten Gründe aufgezählt, warum Menschen sich heute für den Kauf eines E-Bikes entscheiden. Dabei sind die Gründe so vielfältig wie die Käufer. Und mit steigender Modellvielfalt bei gleichzeitig sinkenden Preisen werden ganz sicher weitere hinzukommen. Schöne Aussichten also für die Zukunft!

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