E-Bikes: als Autoersatz zu gefährlich?

Unfallrisiko E-Bike Als Autoersatz zu gefährlich?

Die Zahl der Pedelec-Unfälle mit Personenschäden hat sich seit 2014 verachtfacht. Die Wahrscheinlichkeit, bei einem Unfall ums Leben zu kommen, ist mit einem E-Bike mehr als doppelt so hoch wie mit einem normalen Rad. Der Gesetzgeber bleibt dennoch untätig, nicht mal eine Helmpflicht ist im Gespräch.

Für viele sind sie die Problemlöser der Mobilität, die Antwort auf steigende Spritpreise und voller werdende Innenstädte: Pedelecs, oft auch E-Bikes genannt. Dank Extra-Energie aus dem Akku lassen sich selbst längere Strecken ohne große Anstrengung zurücklegen. Ideal also, um das Auto in der Freizeit und für den Weg zur Arbeit stehen zu lassen – oder gar zur Amtseinführung zu stromern, wie von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir praktiziert. E-Bikes werden vom Staat und von Arbeitgebern subventioniert, der Markt boomt, beliebte Stromräder haben monatelange Lieferfristen.

Unfallopfer werden jünger

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes bestätigen jedoch auf dramatische Weise, dass E-Bikes deutlich gefährlicher sind als muskelbetriebene Fahrräder. Meldungen über stürzende Senioren auf E-Bikes gibt es schon länger, inzwischen sind Pedelecs jedoch auch in jüngeren Zielgruppen angekommen, in denen die Unfallzahlen ebenfalls steigen. So hat sich insgesamt die Zahl der Pedelec-Unfälle mit Personenschaden zwischen 2014 und 2021 auf über 17.000 Fälle nahezu verachtfacht.

2014 war nur jeder neunte mit einem Pedelec Verunglückte unter 45 Jahre alt, 2021 schon mehr als jeder vierte. Bei den konventionellen Rädern sank die Zahl der Verletzten hingegen im selben Zeitraum um rund zwölf Prozent. 2014 war im Übrigen das erste Jahr, in dem die Polizei bei ihren Unfallzahlen zwischen Elektro- und Bio-Bike unterschied.

Der Zuwachs bei den Pedelecs lässt sich nicht allein über die steigende Zahl an E-Bikes erklären. Hatten 2014 noch drei Prozent aller Haushalte ein Pedelec, waren es 2021 rund 13 Prozent, sprich rund viermal so viele. Die Zahl der Stromradunfälle mit Personenschaden wuchs im selben Zeitraum damit doppelt so schnell wie der E-Bike-Bestand. Auch die Gefahr, tödlich zu verunglücken, ist bei einem Pedelec wesentlich höher: Pro 1.000 Pedelec-Unfälle mit Personenschaden starben 2021 statistisch gesehen 7,6 Fahrer, beim klassischen Bio-Bike waren es 3,5, was die Experten mit der höheren Geschwindigkeit der Stromer begründen.

Angesichts solcher Zahlen verwundert es, dass der Gesetzgeber Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h und klassische Räder rechtlich völlig gleichstellt. Selbst Lastenräder mit Stromunterstützung sind rechtlich gesehen ganz normale Fahrräder. Und das, obwohl sie voll beladen bis zu 250 Kilo auf die Waage bringen und in diesem Zustand alles andere als leicht zu fahren sind, wie ein Test von auto motor und sport im letzten Jahr ergeben hat. Nicht mal ein Helm ist vorgeschrieben, geschweige denn ein Kennzeichen – anders als bei Mofas, die ebenfalls nur 25 km/h schaffen. Sogar E-Scooter, die nur 20 km/h schnell werden, benötigen ein Kennzeichen.

Hochschule Karlsruhe „Als Gesellschaft haben wir ein Interesse daran, dass Fahrrad gefahren wird“, Jochen Eckart, Professor für Verkehrsökologie an der Hochschule Karlsruhe.

Die laschen Vorschriften sind durchaus beabsichtigt, wie Jochen Eckart, Professor für Verkehrsökologie an der Hochschule Karlsruhe, im Interview mit auto motor und sport und der Schwesterzeitschrift ROADBIKE schon vor der Veröffentlichung der neuesten Unfallzahlen betont hat: "Als Gesellschaft haben wir aus vielen Gründen ein Interesse daran, dass Fahrrad gefahren wird." Wer Rad fährt, benötigt schließlich wenig Platz, macht kaum Lärm, schont Ressourcen und bleibt gleich noch fit. Die Zugangshürden durch Helm- oder Versicherungspflicht zu erhöhen, würde nach der Einschätzung von Eckart die völlig falschen Signale senden.

Für ihr löbliches Mobilitätsverhalten zahlen Pedelec-Fahrerinnen und -Fahrer einen hohen Preis: In nur zwei von zehn Fällen tragen die Zweiradfahrer die Hauptschuld bei Zusammenstößen mit Pkw oder Lkw, weit überwiegend sind die motorisierten Verkehrsteilnehmer schuld. Im Falle eines Zusammenstoßes handelt es sich beim Unfallgegner in 66 Prozent der Fälle um Personenwagen und in fünf Prozent um Lkw.

Für die Verkehrsrechts-Fachanwältin Daniela Mielchen gehen die laxen E-Bike-Vorgaben eindeutig zulasten der Sicherheit. Sie spricht sich daher unter anderem für das Tragen von Helmen aus. Dennoch kann sie den Gesetzgeber verstehen, der die Benutzung von Fahrrädern und E-Bikes so einfach wie möglich halten möchte. Auch dass Radfahrer für dieselben Regelverstöße mildere Strafen erhalten als Autofahrer, kann sie nachvollziehen, da Biker eine geringere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen als Autos. In strengeren Vorgaben oder härteren Strafen sieht sie also keine geeigneten Lösungen, in der Verbesserung von Radwegen hingegen schon. Daher spricht sie sich unter anderem für separate Rad-ampeln in Innenstädten aus, die versetzt zum Autoverkehr auf Grün schalten.

Mehr und bessere Radwege

Auch Verkehrsökologe Eckart erwartet von einer besseren Radinfrastruktur den größten Effekt für mehr Sicherheit. Zusammen mit seinem Institut erforscht er, was Radwege sicherer macht, beispielsweise um Autofahrer zu mehr Abstand beim Überholen zu motivieren. Spannende Erkenntnis: Wird eine Fahrbahn um einen Meter verbreitert, nehmen die Überholabstände nur um fünf bis zehn Zentimeter zu. Wird hingegen ein bestehender Radschutzstreifen um einen Meter verbreitert, wachsen die Überholabstände um 35 bis 40 Zentimeter.

Auf den reinen Platz kommt es also gar nicht an, die Aufteilung der Verkehrsfläche ist demnach noch wichtiger. Dass ein separater Radweg abseits der Autos grundsätzlich sicherer ist als ein auf die Straße gemalter Schutzstreifen, erweist sich laut Eckart als Trugschluss. "Die Unfallstatistiken zeigen, dass wir bei räumlich abgetrennten Radwegen sogar eine etwas höhere Unfallgefahr haben." Grund sind unübersichtliche Einmündungen und Kreuzungen sowie die Tatsache, dass separate Radwege häufiger in der falschen Richtung befahren werden, weil sich Radfahrer hier sicherer fühlen.

Eckart spricht sich dafür aus, für die jeweilige Verkehrssituation die beste Lösung zu finden. Das können mal Schutzstreifen sein, mal mit Pollern oder Bordsteinen geschützte Radstreifen oder auch mal separate Wege. Wichtig ist für ihn jedoch in jedem Fall ein zusammenhängendes Radwegenetz, das für ganze Städte oder Regionen gedacht ist, wo Wege nicht abrupt im Nichts enden.

Zudem empfiehlt er Rad- und Pedelec-Fahrern, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und die Freiheiten des Gesetzgebers nicht unbedacht auszureizen: "Zum Beispiel an der Ampel an den wartenden Autos nach vorn zu rollen und sich rechts neben einen Lkw zu stellen. Die Verkehrsregeln erlauben das, aber vielleicht biegt der Lkw ab, ohne dass der Fahrer nochmals schaut."

Pkw häufigster Unfallgegner

E-Biker stürzen häufig ohne Fremdeinwirkung, noch häufiger kollidieren sie jedoch mit Autos. Verletzten sich bis vor wenigen Jahren hauptsächlich ältere Pedelec-Fahrer und -Fahrerinnen, steigen in letzter Zeit die Verletztenzahlen unter den jüngeren Stromradnutzern.

ams Altersstruktur der Pedelec-Unfallopfer von 2014 bis 2021

Die These, dass nur ältere Radfahrer mit der Kraft der Elektromotoren überfordert seien, dürfte also widerlegt sein. Inzwischen ist schon jeder vierte Verletzte unter 45 Jahre alt. Das andere Diagramm zeigt, dass Alleinunfälle –sprich Stürze ohne Fremdeinwirkung – mit einem Anteil von 36 Prozent recht häufig vorkommen.

ams Pedelec-Unfälle nach Anzahl der Unfallbeteiligten und Unfallgegner im Jahr 2021.

Zum Vergleich: Bei herkömmlichen Rädern beträgt die Quote der Alleinunfälle nur 26 Prozent. Am häufigsten stoßen Pedelec-Fahrer jedoch mit einem weiteren Verkehrsteilnehmer zusammen. Dies sind mit einem Anteil von 66 Prozent besonders oft Pkw, andere Rad- und Pedelec-Fahrer kommen mit 18 Prozent Anteil jedoch ebenfalls häufig vor. Andere Verkehrsteilnehmer spielen statistisch gesehen nur eine Nebenrolle.

"Überholabstände häufig zu gering"

ams Interview mit Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in der Kanzlei Mielco in Hamburg.

Die Gefahr, mit einem Pedelec tödlich zu verunglücken, ist mehr als doppelt so hoch wie mit einem normalen, muskelbetriebenen Rad. Trotzdem behandelt sie der Gesetzgeber gleich. Geht das zulasten der Sicherheit?

Das geht ganz klar zulasten der Sicherheit, in der Regel aber zulasten der Sicherheit der Pedelec-Fahrer selbst. Denn meist sind sie die Geschädigten bei Verkehrsunfällen. Sicherlich könnte durch das Tragen eines Helmes im Falle eines Unfalls das Risiko von Kopfverletzungen, insbesondere auch schweren Hirnverletzungen, deutlich minimiert werden. Andererseits wäre bei einer Helmpflicht für Radfahrer zu befürchten, dass sich weniger Menschen für das Fahren mit einem Pedelec entscheiden und viele wieder auf Kraftfahrzeuge umsteigen. So überlässt man es den Nutzern von Pedelecs, eigenverantwortlich für ihre Sicherheit zu sorgen.

Fahrrad- und E-Bike-Fahrer werden bei den gleichen Verkehrsverstößen oft milder bestraft als Autofahrer, etwa beim gegenläufigen Befahren von Einbahnstraßen, aber auch was die Promillegrenzen für Alkohol betrifft. Selbst für E-Scooter gelten die Promillegrenzen der Autofahrer. Gibt man damit nicht ein völlig falsches Signal?

In der Tat hat der Gesetzgeber Pedelecs nicht als Kraftfahrzeuge eingestuft, sondern sie normalen Fahrrädern gleichgestellt. Die für Autofahrer festgelegten strengeren Promillegrenzen in Bezug auf Alkohol gelten mithin nicht für Fahrradfahrer und E-Bike-Fahrer. Autofahrer gelten ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig und können sich wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) strafbar machen. Im Gegensatz dazu liegt die Grenze bei Radfahrern bei 1,6 Promille. Als Begründung führt der Gesetzgeber an, dass an Radfahrer nicht so hohe Leistungsanforderungen gestellt würden wie an Pkw-Fahrer und dass von ihnen nicht so eine hohe Gefährdung ausgehe. Dem stimme ich zu. Zudem halte ich eine Absenkung der Promillegrenze auf 1,1 für Radfahrer nicht für zielführend, da sich Verkehrsteilnehmer dann wieder eher für das Auto und gegen das Fahrrad entscheiden könnten.

Gibt es typische Verkehrssituationen bzw. Konstellationen, bei denen sich Rad- und Autoverkehr besonders häufig in die Quere kommen?

Die Hauptproblematik ist das Anfahren und anschließende Rechtsabbiegen an Kreuzungen. Immer wieder kommt es vor, dass sich ein Radfahrer rechts an den Fahrzeugen vorbeischlängelt, die gerade an der roten Ampel stehen. So können Autofahrer den von hinten kommenden Radfahrer schnell übersehen. Dies gilt vor allem für Lkw, bei denen der tote Winkel entsprechend größer ist. Zu vielen Unfällen kommt es aber auch beim Ausfahren aus Grundstückseinfahrten. Dies einerseits, weil die Sicht für den Autofahrer eingeschränkt sein kann, andererseits, weil der Autofahrer nicht damit rechnet, dass ein vorhandener Radweg oft in beide Richtungen befahrbar ist und ein Radfahrer sich dann von der rechten Seite nähern kann.

Wie müsste nach Ihrer Erfahrung aus der Analyse vieler Unfälle eine sichere Rad- infrastruktur aussehen?

In jedem Fall müsste auf den Hauptverkehrsstraßen eine umfassendere Radinfrastruktur geschaffen werden. Dazu gehören mehr und besser vernetzte Radwege und separate Fahrradampeln, die versetzt zu den Ampeln für den motorisierten Verkehr auf Grün schalten. Soweit die Radwege entsprechend breit und baulich vom motorisierten Verkehr getrennt sind, sorgt dies für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl und eine höhere Akzeptanz bei den Radfahrern. Der vermehrte Bau sogenannter "Protected Bike Lanes" wäre sicher sinnvoll. Gleichzeitig sollte dann aber die Nutzung sämtlicher Radwege für Radfahrer auch verpflichtend sein, und Verstöße dagegen sollten nachhaltig geahndet werden. Die Unsicherheit vieler Autofahrer, neben dem Radweg zusätzlich noch den rückwärtigen Verkehr auf der Straße beobachten zu müssen, da sich dort auch noch Radfahrer befinden könn- ten, wäre damit zumindest teilweise etwas eingedämmt. Bis dahin ist die Rücksichtnahme von allen am Verkehr Beteiligten erforderlich. Autofahrer müssen mit erhöhter Vorsicht fahren und Radfahrer auch auf der Fahrbahn respektieren. Ebenso müssen aber auch Radfahrer entsprechend handeln und die durch sie häufig als Bagatelle empfundenen Verkehrsverstöße unterlassen.

Seit gut zwei Jahren gilt für das Überholen von Radfahrern ein expliziter Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts. Konnten Sie in der Praxis schon beobachten, dass die Regelung das Radfahren sicherer gemacht hat?

Die Praxis zeigt, dass die Mindestabstände beim Überholen von Radfahrern nach wie vor vielfach nicht ordnungsgemäß eingehalten werden. Da es so gut wie keine Polizeikontrollen in diesem Bereich gibt, werden Verstöße auch kaum geahndet. Die Neuregelung hat das Radfahren also bislang leider (noch) nicht unbedingt sicherer gemacht.

Fazit

Wer Menschen den Umstieg vom Auto aufs Rad oder Pedelec schmackhaft machen möchte, muss ihnen eine sichere Radinfrastruktur zur Verfügung stellen. Dass E-Biker für ihr gemeinnütziges Verhalten Leib und Leben riskieren, kann niemand ernsthaft verlangen. Es gilt daher, die Radwege noch weiter auszubauen, um die Sicherheit zu erhöhen. Fördergelder, die heute in den Kauf von E-Bikes fließen, wären hier besser investiert.

Pedelec im Straßenverkehr fahren

Was ist ein Pedelec-Fahrrad? Definition, Zulassung, Versicherung & mehr

Von letzte Aktualisierung am: 26. November 2022

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Unterwegs als Pedelec-Fahrer: Was müssen Sie wissen?

Das Pedelec ist ein Elektro-Fahrrad, welches die Leistung des Fahrers unterstützt.

Fahrräder haben einen tollen Ruf: Sie machen sportlich, sie schädigen nicht die Umwelt und sie sorgen trotzdem für eine gewisse mobile Unabhängigkeit. Als Pendler kann es trotzdem auf dem Fahrrad etwas anstrengend werden. Wer dann bspw. nicht tagtäglich verschwitzt auf die Arbeit kommen will, erwägt es vielleicht, sich ein Pedelec zuzulegen. Dies ist, grob gesagt, ein Fahrrad, welches mit einem Motor ausgestattet ist.

Der Motor unterstützt die Fahrleistung bis zu einer gewissen Geschwindigkeit und schaltet sich dann selbst ab. Es ist allerdings beim Pedelec wichtig, welche Geschwindigkeit es auf den Tacho bringt. Davon sind nämlich weitere Regeln für den Verkehr abhängig, etwa, ob auf dem Pedelec ein Helm getragen werden muss oder ob der Abschluss einer Versicherung notwendig ist. Infos zu diesen Themen lesen Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Pedelec Was ist ein Pedelec? Beim Pedelec handelt es sich um eine Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet. Besteht beim Pedelec eine Helmpflicht? Nein, da Pedelecs dem normalen Fahrrad gleichgestellt sind und es in Deutschland keine Helmpflicht auf dem Fahrrad gibt. Wo darf das Pedelec fahren? Wie Fahrräder müssen Pedelecs Radwege nutzen und ansonsten auf die Straße ausweichen. Ausnahmen gelten allerdings zum Beispiel für Kinder.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?

Pedelecs und E-Bikes meinen häufig dasselbe und das ist auch nur teilweise falsch: E-Bikes hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher. Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen.

E-Bike oder Pedelec: Der Unterschied ist wichtig für die Regeln gemäß Verkehrsrecht.

Normales Pedelec: Definition und Infos

Den größten Marktanteil unter den E-Bikes hat das normale Pedelec mit über 90 Prozent. Der Begriff leitet sich aus der Abkürzung des englischen Begriffs (Pedal Electric Cycle) ab. Das Pedelec, im Unterschied zum E-Bike im engeren Sinne (wir beschreiben es weiter unten näher), unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird. Wer schneller fahren möchte, der muss sich auf die Leistung des eigenen Körpers verlassen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer um die 100 Watt beträgt.

Gemäß § 1 des StVG handelt es sich beim normalen Pedelec somit um ein Fahrrad:

Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.

Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung. Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten.

Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss. Dies ist eigentlich ein Unterschied, der das E-Bike vom Pedelec abgrenzt – dass das betreffende Gefährt auf Knopfdruck fährt. Bis zu einer solch geringen Geschwindigkeit wie eben genannt, handelt es sich trotzdem rechtlich gesehen noch immer um Letzteres.

S-Pedelec: Was ist das?

Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Keinkraftrad. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Details und weitere Infos finden Sie in unserer Aufzählung:

Für schnelle Pedelecs benötigen Sie einen Führerschein der Klasse AM.

Die Versicherung für Ihr Pedelec muss per Kennzeichen dokumentiert sein, welches am Gefährt angebracht wird.

für Ihr Pedelec muss sein, welches am Gefährt angebracht wird. Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann. Wer sein Elektrofahrrad baulich verändern will, der muss sich an Positivlisten halten, die der Fachhändler zur Verfügung stellt.

(KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem o. Ä. unterziehen kann. Wer sein Elektrofahrrad will, der muss sich an halten, die der Fachhändler zur Verfügung stellt. Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM . Menschen, deren Geburtsdatum vor April 1965 liegt, müssen dagegen für das S-Pedelec keinen Führerschein vorweisen.

. Menschen, deren liegt, müssen dagegen für das S-Pedelec vorweisen. Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre .

für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt . Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich. Bisher gilt jedoch ein Fahrradhelm als ausreichend.

nach sich. Bisher gilt jedoch ein als ausreichend. Auch die Promillegrenze gilt wie beim Pkw: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit, bei einem Unfall können schon 0,3 Promille strafbar sein.

E-Bikes im engeren Sinn

Wie bereits erwähnt, benötigt der Fahrer zur Fortbewegung keine Muskelkraft bei dieser Art von Elektrofahrrad. Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren. Überschreitet hierbei die Motorleistung die Grenze von 500 Watt und eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h nicht, so wird hier von einem Kleinkraftrad (bzw. ein Leichtmofa) gesprochen.

Auch muss mindestens eine Mofa-Fahrerlaubnis, eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung vorhanden sein, um das Gefährt bewegen zu dürfen.

Alles in geordneten Bahnen: Wo darf das Pedelec fahren?

Darf ein Pedelec den Fahrradweg benutzen? Unter Umständen muss es das sogar.

Welches Pedelec wo fahren darf, das hängt davon, als was es gemäß deutschem Verkehrsrecht gilt:

Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten. Das bedeutet, dass Fahrradwege nicht nur genutzt werden dürfen, sondern auch der Pflicht dazu nachgekommen werden muss, wenn es das entsprechende Verkehrsschild für den Radweg so vorschreibt. S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec. Allerdings ist es teilweise möglich, diese Fahrzeuge im Nahverkehr zu transportieren. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland und Verkehrsverbund bzw. dem Verkehrsträger.

Das Wichtigste zum Pedelec-Antrieb

In aller Regel ist ein Pedelec mit einem Motor ausgestattet, welcher durch einen Akku betrieben wird. Da die technischen Voraussetzungen beim Akku maßgeblich für die Eigenschaften des Gefährts sind, lohnt es sich, sich vor einem Kauf mit dem Pedelec-Akku auseinanderzusetzen und dabei verschiedene Modelle hinsichtlich des Preises und der Leistung zu vergleichen.

Ein Pedelec aus Ihrem Mountainbike machen? Das geht – mit Hilfe von Fachkräften.

Unabhängig davon stellen sich viele Interessierte auch sicherlich die Frage, wie weit Sie mit einem vollgeladenen Akku auf dem Pedelec kommen. Die Reichweite hängt jedoch von mehreren Faktoren ab und können von den Herstellerangaben abweichen. So sind bei einem hochwertigen Gerät zwischen 50 und 100 km möglich, können aber je nach Witterungsbedingungen, Bodenverhältnissen u. Ä. um bis zu 50 Prozent von den Herstellerangaben variieren.

Weitere wichtige Faktoren für die Reichweite beim Pedelec sind das Gewicht das Fahrers, die Außentemperatur, die Pflege des Fahrrads sowie die Gänge, die genutzt werden (niedrigere Gänge sind energiesparender). Diese sollten Sie beachten, wenn Sie wissen wollen, wann Ihr Pedelec an die Ladestation angeschlossen werden muss.

Fahrrad mit Elektromotor zum Pedelec nachrüsten: Ja oder nein?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihr normales Fahrrad zum Pedelec wird. Die Nachrüstung sollte jedoch von Fachkräften durchgeführt werden, die sich mit den entsprechenden Vorschriften auskennen, damit ein sicheres Gefährt entsteht, welches die Anforderungen des Verkehrsrechts erfüllen.

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E-Bike-Tipps – Elektrofahrrad-Wissen für Anfänger

Welches E-Bike passt zu mir?

Welches E-Bike das richtige für dich ist, hängt in erster Linie davon ab, was du damit vorhast. Inzwischen bekommst du nahezu jeden Fahrradtyp auch in der Elektro-Variante. Zu den nennenswerten E-Bike-Arten zählen:

Citybikes

Mountainbikes

Trekkingbikes

Tourenbikes

Fitnessbikes

Gravel Bikes

Rennräder

Fatbikes

Lastenfahrräder

Überlege dir vor dem Kauf des jeweiligen E-Bikes genau, in welchem Rahmen du dich damit überwiegend bewegst. Touren- oder Citybikes eignen sich beispielsweise gut für den täglichen Arbeitsweg in der Stadt, während Rennräder, Gravel Bikes oder Mountainbikes für sportliche Touren im entsprechenden Gelände prädestiniert sind. Ein E-Lastenfahrrad wiederum ist ideal zur Unterstützung bei schwereren Transporten. In jedem Fall ist eine Beratung beim Fachhändler hilfreich.

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