Ein ärztliches Gutachten für den Führerschein kann schnell fällig werden und ist zum Beispiel bei Menschen mit Brille ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Bereits bevor Sie Ihren Führerschein ausgehändigt bekommen, müssen Sie dann das ärztliche Gutachten für den Führerschein vorlegen.

Ärztliches Gutachten für den Führerschein - dann kann es angefordert werden

Grundsätzlich gilt: Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten , müssen Sie laut Paragraf 11 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung, die erforderlichen geistigen und körperlichen Anforderungen erfüllen. Hinzu kommen natürlich die bestandene theoretische und praktische Führerscheinprüfung.

Das ärztliche Standard-Gutachten für den Führerschein ist vergleichsweise rasch erledigt, Sie müssen lediglich einen Sehtest absolvieren. Der Sehtest wird von einem Augenarzt oder einem Optiker durchgeführt. Die Kosten für den Sehtest liegen bei zirka 6 Euro. Ohne den Sehtest erhalten Sie keinen Führerschein.

Leiden Sie an einem gesundheitlichen oder psychischen Problem, wird unter Umständen ein umfangreicheres ärztliches Gutachten von Ihnen verlangt. Das kann bei Diabetes mellitus genauso wie bei Bewegungseinschränkungen, Herzkrankheiten, Schwerhörigkeit, Alkohol- und Drogenabhängigkeit oder psychischen Erkrankungen der Fall sein.

Erlangt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde von Ihrem gesundheitlichen Problem Kenntnis, beispielsweise weil Sie bei einer Kontrolle aufgefallen sind, wird sie von Ihnen ein ärztliches Gutachten anfordern.

Dieses Gutachten darf nicht von Ihrem Hausarzt erstellt werden. Das ärztliche Gutachten wird in der Regel von einem Mediziner einer Begutachtungsstelle für Fahreignung ausgestellt.

Ärztliches Gutachten für Berufskraftfahrer - diese neuen Bestimmungen müssen Sie beachten

Besitzen Sie einen LKW- oder Busführerschein, müssen Sie, wenn Sie noch einen alten Schein haben, spätestens mit 50 Jahren ein ärztliches Gutachten erstellen lassen. Ansonsten gilt, dass Sie für diese Führerscheinklassen alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen müssen.

Bei der ärztlichen Untersuchung werden Sie auf Herz und Nieren gecheckt. Neben den Augen und Ohren werden häufig auch Blut und Urin untersucht. Und nicht nur das: Auch auf eventuelle psychische Probleme oder orthopädische Erkrankungen achten die Gutachter.

Für das ärztliche Gutachten gilt das Gleiche, wie bereits vorab ausgeführt. Nur ein Gutachten von speziellen Fachärzten, beispielsweise mit einer verkehrsmedizinischen Qualifikation, wird von der Führerscheinbehörde anerkannt.

Sie sind zwar gesetzlich dazu verpflichtet, das ärztliche Gutachten für den Führerschein erstellen zu lassen, für die Kosten müssen Sie jedoch selber aufkommen. Es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für Sie.

Die Kosten für das ärztliche Gutachten liegen ungefähr zwischen 200 und 1.000 Euro. Das hängt von den erforderlichen Untersuchungen ab und differenziert daher individuell.

Video: Führerschein nun früher ungültig

Ist Ihr Führerschein abgelaufen , benötigen Sie in der Regel kein ärztliches Gutachten, wenn Sie einen neuen Führerschein beantragen. Diese Kosten bleiben Ihnen erspart, aber dennoch ist der neue Führerschein nicht umsonst.

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